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Anmeldungen für Klasse 5 im Schuljahr 2023/24

Vom 22. bis 25. Mai 2023 jeweils in der Zeit von 8:30 bis 12:30 Uhr und nach Vereinbarung können die neuen Schülerinnen und Schüler angemeldet werden. Die erforderlichen Anmeldeunterlagen finden Sie unter "Downloads". Sie können alternativ die ausgedruckten Blankoformulare in der Schule abholen. 

Darüberhinaus werden die im Folgenden aufgeführten Unterlagen benötigt:
Impfausweis (bzw. Nachweis über den Masernschutz), Geburtsurkunde, das letzte Zeugnis und das Beratungsprotokoll der Grundschule, ggf. der Leistungsbescheid des Jobcenters o.ä. und bei Fahrschülern ein Passfoto.

Anmeldungen für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2023/24 an die Hauptschule wechseln:

Die Anmeldung erfolgt nach der Zeugnisausgabe der jetzigen Schule. Auf dem Zeugnis steht sinngemäß der Vermerk: "XY wechselt zum Schuljahr 2023/24 an die Hauptschule in Klasse XY."

Anmeldungen sind vom 05. bis 07.07.2023 jeweils von 8:00 bis 13:00 Uhr möglich (bitte telefonisch einen Termin vereinbaren!).

Zur Anmeldung Ihres Kindes in der Hauptschule Am Fredenberg füllen Sie bitte das Anmeldeformular und alle dazugehörigen Unterlagen gut leserlich und vollständig aus und geben es im Sekretariat der Schule ab.

Zusätzlich werden für die Anmeldung benötigt: Impfausweis (bzw. Nachweis über den Masernschutz), Geburtsurkunde, das letzte Zeugnis, ggf. der Leistungsbescheid des Jobcenters o.ä. und bei Fahrschülern ein Passfoto.

 

Betreiber für die Cafeteria der HSF gesucht!

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Die bisherigen Betreiber der Cafeteria unserer Schule haben kurzfristig den Vertrag aufgelöst, so dass wir bis auf Weiteres keine Cafeteria mehr an der Schule haben.

 

Bitte geben Sie Ihren Kindern entsprechend ausreichend Essen und Trinken für den Schultag mit.

Sollten Sie Kontakt zu jemandem haben, der sich vorstellen könnte, die Cafeteria zu betreiben, melden Sie sich bitte in der Schule. Wir hoffen, dass die Cafeteria schnell wieder besetzt werden kann.

 

 

Impfaufklärung Humane Papillomaviren (HPV)
(Information des Gesundheitsamtes Salzgitter)

Eine grafische Übersicht finden Sie hier: Infografik_HPV

Fast alle Menschen stecken sich mindestens einmal im Laufe ihres Lebens mit „Humanen Papillomaviren (HPV)“ an.
Leider gelingt es dem Körper nicht immer, die Viren abzuwehren. Bleibt die Infektion bestehen, können sich je nach HPV-Typ Feigwarzen oder gar Krebserkrankungen entwickeln. Gebärmutterhalskrebs wird fast ausschließlich durch HPV verursacht. Die Typen 16 und 18 rufen etwa 70 Prozent aller HPV-Infektionen hervor, die für Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind.
Diese Erkrankung entwickelt sich nur bei einer anhaltenden Infektion (chronische HPV-Infektion) über viele Jahre und über mehrere Vorstufen.
Bei Frauen kommt es jährlich zu rund 4.600 neuen Krebserkrankungen am Gebärmutterhals, pro Jahr versterben etwa 1.500 Frauen daran. Bei Männern rufen Infektionen mit HPV-Hochrisiko-Typen hauptsächlich Krebs im Mund- und Rachenbereich sowie an Anus und Penis hervor.
HPV gehören zu den sexuell übertragbaren Erregern. In seltenen Fällen können die Erreger auch durch Schmierinfektion über Gegenstände übertragen werden. Die Viren gelangen über kleinste Verletzungen der Haut oder über Schleimhäute in den Körper.
Die HPV-Impfung ist die wirksamste Maßnahme, um Erkrankungen durch Papillomviren vorzubeugen.
Da es bei Aufnahme von sexuellen Aktivitäten sehr schnell zu einer Ansteckung mit HPV kommt, sollte der Impfschutz vor dem ersten sexuellen Kontakt aufgebaut werden.
Aufgrund der gegenseitigen Übertragung, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) folgendes: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV seit 2007 für Mädchen und seit Juni 2018 auch für Jungen.

Jungen und Mädchen sollten im Alter von 9 bis 14 Jahren gegen HPV geimpft werden. In diesem Alter erfolgt der Aufbau des Impfschutzes mit zwei Impfungen. Der Abstand zwischen den beiden Impfungen sollte mindestens fünf Monate betragen. Bei einem Impfabstand unter fünf Monaten sind drei Impfungen erforderlich.

Verpasste Impfungen sollten so bald wie möglich und vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden. Wenn ab einem Alter von 15 Jahren zum ersten Mal gegen HPV geimpft wird, sind drei Impfungen notwendig. Die HPV-Impfung kann zum Beispiel von einem Arzt oder einer Ärztin der Kinder- und Jugendmedizin, der Allgemein- oder Inneren Medizin, von einem Urologen bzw. einer Urologin oder von einem Frauenarzt bzw. einer Frauenärztin durchgeführt werden. Mit den in Deutschland verfügbaren und zugelassenen Impfstoffen gegen HPV kann ein Impfschutz gegen die beiden Hochrisiko-Typen HPV 16 und 18 aufgebaut werden. Einer dieser Impfstoffe wirkt zusätzlich gegen sieben weitere HPV-Typen.
Quelle: STIKO Empfehlung HPV und www.impfen-info.de

 

Informationen zur Sammelschülerzeitkarte

für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler

gültig ab dem Schuljahr 2021/2022

  • Seit dem 01.08.2021 wird keine separate Kundenkarte mehr ausgestellt. Bisher ausgegebene Kundenkarten verlieren ihre Gültigkeit.
  • Das Passfoto wird durch die Verwaltung direkt auf den Wertabschnitt geklebt.
  • Für jedes Schuljahr ist ein neuer Antrag mit NEUEM, AKTUELLEM (!!!) Passfoto notwendig.
  • Eine Ersatzkarte ist bei Verlust über die KVG oder HarzBus zu beantragen.
  • Bei einem Schulwechsel wird die Fahrkarte abgegeben und ein neuer Antrag mit Passfoto in der neuen Schule gestellt.
  • Bei Umzug erfolgt unverzüglich die Abgabe des Wertabschnittes (Fahrkarte) mit Passfoto in der Schule.